AGB und Nutzungsbedingungen der Fact Field GmbH für Klinik Benchmark

1. Geltungsbereich und Gegenstand der AGB

1.1. Die FactField GmbH, Arabellastraße 23, 81925 München (nachfolgend „FactField“) erhebt und analysiert Informationen aus verschiedensten Quellen und werten diese nach transparenten Verfahren aus, insbesondere im medizinischen Sektor.

1.2. FactField hat ein Online Tool zum Klinik-Benchmarking („Klinik Benchmark“) entwickelt, das es Kliniken (nachfolgend „Kunde“) erlaubt, die eigene Position am Markt anhand unterschiedlicher Kriterien mit denen anderer Kliniken zu vergleichen. Der Kunde kann mehrere berechtigte Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) benennen, die Klinik Benchmark nutzen können.

1.3. Klinik Benchmark wird in drei Versionen (Free, Advanced und Premium) angeboten. Die Konditionen und der genaue Leistungsinhalt ergeben sich aus dem Angebot und dem Bestellschein.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis von FactField und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von „Klinik Benchmark“. Sie regeln zudem die Zurverfügungstellung und Nutzung von Klinik Benchmark, die Einräumung von für die Nutzung von Klinik Benchmark erforderlichen Nutzungsrechten sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden eingestellten Daten. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn FactField ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.5. FactField stellt die für Nutzung erforderlichen Serverkapazitäten und mit Klinik Benchmark das erforderliche Online Tool in Kooperation mit WMC Healthcare GmbH zur Verfügung. WMC Healthcare agiert insoweit als technischer Dienstleister von FactField und greift seinerseits auf Leistungen der miralytik healthcare consulting GmbH zurück.

1.6. Für den Kunden wird von FactField ein individuelles Profil erstellt, in das er anonymisierte Datensätze seiner Fachabteilung(en) entsprechend der Datenstruktur-Vorgaben von FactField einstellen kann. Zudem kann der Kunde verfügbare Inhalte abrufen und weitere, jeweils aktuell zur Verfügung stehende Dienste im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit nutzen.

1.7. Hauptzweck der Nutzung von Klinik Benchmark ist es, dem Kunden die Möglichkeit zu eröffnen, das eigene Krankenhaus bzw. die eigene Klinik mit anderen Krankenhäusern oder Kliniken zu vergleichen, eine Analyse und einen Vergleich von finanziellen, medizinischen und administrativen Kennzahlen durchzuführen, um damit die eigene Position im Markt bestimmen und bewerten zu können.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag über die Nutzung von Klinik Benchmark kommt zustande, indem der Kunde ein von FactField unterbreitetes Angebot annimmt.

3. Änderungen dieser AGB

3.1. FactField ist berechtigt, unter Einräumung einer angemessenen Ankündigungsfrist, den Inhalt dieser AGB in zumutbarer Weise zu ändern oder zu ergänzen und/oder zumutbare Änderungen und Updates an Klinik Benchmark vorzunehmen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Die Parteien vereinbaren zudem, dass FactField berechtigt ist, das vereinbarte Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung ist um höchstens 3 % pro Vertragsjahr zulässig.

3.2. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist FactField berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat in Textform zu erfolgen.

3.3 FactField wird Änderungen nur aus gewichtigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen und in einem dem Kunden zumutbaren Umfang. Eine Reduktion des Leistungsumfangs ist nicht zulässig, soweit für den Kunden kostenpflichtige Leistungen betroffen sind.

4. Leistungen von FactField

4.1. FactField richtet dem Kunden nach Vertragsschluss einen Account zur Nutzung von Klinik Benchmark ein und stellt ihm insoweit für einen oder mehrere von ihm benannte Nutzer Benutzernamen und Passwort zur Verfügung.

4.2. Nutzer können sich auf dem Portal einloggen, und ihnen wird sodann im Account des Kunden die Möglichkeit geboten, Auswertungen zu sehen und vergleichende Analysen anzustellen.

4.3. FactField stellt dem Kunden Klinik Benchmark grundsätzlich an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit"). FactField gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.

4.4. FactField trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf die in Klinik Benchmark gespeicherten Daten.

4.5. FactField ist berechtigt, die unentgeltlich bereitgestellte Variante von Klinik Benchmark (Free) zu ändern und mit angemessener Ankündigungsfrist einzustellen. FactField wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Ein Anspruch, insbesondere ein Anspruch auf Nutzung und/oder ein Schadensersatzanspruch des Kunden ergibt sich daraus jedoch nicht.

4.6. Zu den über Klinik Benchmark bereitgestellten Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen FactField lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen AGB abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die der jeweilige Dritte den Kunden hinweisen wird.

5. Einreichung von Inhalten/Daten durch den Kunden

5.1. Der Kunde kann in Klinik Benchmark insbesondere auch den anonymisierten Datensatz nach § 21 KHEntgG an FactField übermitteln.

5.2. Der Kunde stellt sicher und gewährleistet, dass keine personenbezogenen Daten an FactField übermittelt werden, insbesondere keine personenbezogenen Patientendaten. Der zu übermittelnde Datensatz nach § 21 KHEntgG muss vollständig anonymisiert und ein Personenbezug ausgeschlossen sein.

5.3. FactField behält sich vor, Daten und Inhalte, die der Kunde eingestellt oder übermittelt hat und die rechtlich bedenklich erscheinen, von einer Verarbeitung auszunehmen. Hierüber wird FactField den Kunden, soweit rechtlich zulässig, in angemessener Frist informieren. Das Gleiche gilt, wenn FactField von dritter Seite aufgefordert wird, öffentlich zugänglich gemachte Inhalte zu ändern oder zu löschen, weil sie rechtswidrig sind und/oder fremde Rechte verletzen.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde informiert sich vorab über die für die vertragsgemäße Nutzung von Klinik Benchmark erforderlichen technischen und tatsächlichen Voraussetzungen und ist verantwortlich dafür, dass er darüber verfügt.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Klinik Benchmark sachgerecht zu nutzen. Unter einer sachgerechten Nutzung versteht sich insbesondere

  1. die Unterlassung jeglicher missbräuchlichen Nutzung,
  2. die Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften,
  3. die Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde wird seine Nutzer hierzu entsprechend verpflichten. Der Kunde ist verpflichtet, FactField unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis von einer unberechtigten oder missbräuchlichen Nutzung seiner Zugangsdaten erlangt. Er haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die über seinen Zugang ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4. Der Kunde ist für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm in Klinik Benchmark eingestellten Daten vollständig allein verantwortlich.

6.5. Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist nicht gestattet.

6.6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Pflichten dieser Ziffer 6, so ist FactField berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Leistungen von FactField werden jährlich vergütet, entsprechend der im Angebot genannten Preise.

7.2. Die Leistungen werden von FactField jährlich zu Beginn des laufenden Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.

7.3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

8. Vertragsdauer, Kündigung

8.1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen kündbar und anschließend zum Ablauf eines jeden Kalenderquartals.

8.2. Die unentgeltliche Variante von Klinik Benchmark können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von 2Wochen kündigen.

8.3. Nach Wirksamwerden der Kündigung besteht kein Anspruch auf Zugang mehr.

8.4. FactField ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung von Klinik Benchmark entstandenen Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.

8.5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Nutzungsrechte

9.1. FactField räumt dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung von Klinik Benchmark nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen ein. Eine körperliche Überlassung von Klinik Benchmark erfolgt nicht.

9.2. Der Kunde darf Klinik Benchmark und über Klinik Benchmark bereitgestellte Informationen nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des § 69e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.

9.3. Daten des Kunden, insbesondere von ihm eingegebene und/oder hochgeladenen Daten und auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegte Inhalte können durch das Urheber- oder sonstige Schutzrechte geschützt sein. Der Kunde räumt FactField das einfache, auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, diese Daten zu nutzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

9.4. Die vom Kunden übermittelten und anonymisierten Datensätze nach § 21 KHEntgG dürfen von FactField auch für andere eigene geschäftliche Zwecke genutzt werden, insbesondere zur Erstellung von Marktstatistiken, solange kein Bezug zum Krankenhaus des Kunden hergestellt werden kann. Fact Field ist auch berechtigt, diese anonymisierten Datensätze der WMC Healthcare GmbH zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

9.5. Der Kunde erklärt, dass er zu der vorstehend beschriebenen Rechteeinräumung berechtigt ist und keine Rechte Dritter (z.B. aufgrund vertraglicher Beziehungen zu Dritten, aufgrund von nicht geklärten Nutzungsrechten oder datenschutzrechtlicher Vorgaben) entgegenstehen und ferner, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden.

9.6. Der Kunde stellt FactField von jeglichen Ansprüchen Dritter, die diese wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch Daten oder Nutzungshandlungen des Kunden geltend machen, frei. Diese Freistellung umfasst angemessene und notwendige Rechtsverfolgungs- und/oder Rechtsverteidigungskosten.

9.7. Die Zusammenstellung der Inhalte als solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Die Kunden dürfen diese Inhalte lediglich gemäß dieser AGB sowie in dem von FactField vorgegebenen Rahmen nutzen.

10. Datenschutz

Die sich aus der Registrierung, der Nutzereingabe sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von FactField nur verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und/oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist, der Kunde seine Einwilligung erteilt hat oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. FactField wird personenbezogene Daten des Kunden vertraulich behandeln sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeiten.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Fact Field haftet nicht bei Stromausfällen, Blitzschlag oder Elementarschaden sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, auf die FactField keinen Einfluss hat. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsanbieters sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen. Fact Field haftet nicht dafür, sollte der § 21 Datensatz des Kunden, entgegen dieser Vereinbarung personenbezogene Daten enthalten.

11.2. FactField haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.

11.3. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet FactField nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf.

11.4. Im Falle der Nutzung der kostenlosen (Free) Variante von Klinik Benchmark, ist eine Haftung von FactField ausgeschlossen.

11.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten diese AGB lückenhaft oder in einzelnen Bestimmungen undurchführbar oder unwirksam sein oder werden, bleiben sie im Übrigen wirksam.

12.2. Für die auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.